Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines roten Kennzeichens

Was für Unterlagen zur Beantragung eines roten Kennzeichens benötigt man bei der Zulassungsstelle?

Zur Beantragung und zur Zuteilung eines roten Kennzeichens müssen Kfz-Betriebe grundsätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Führungszeugnis der Belegart „O“ des Firmeninhabers/ Verantwortlichen (erhältlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeindeverwaltung)
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Personalweis oder Reisepass des Geschäftsführers oder des Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung für das rote Kennzeichen – die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie über uns. Hier Fragebogen runterladen!
  • Bankeinzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (erhältlich unter www.kba.de)
  • evtl. Stellplatznachweis
  • evtl. Bestätigung des zuständigen Bauamtes dass der Betrieb des Gewerbes, sowie das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Grundstück zulässig ist
  • evtl. Vollmacht

Fragen Sie Ihre örtliche Zulassungsstelle, was für Unterlagen die Behörde benötigt

Üblicherweise teilen die Zulassungsstellen dies auf ihren Internetseiten mit, welche Unterlagen zur Beantragung eines roten Kennzeichens notwendig sind. Es gibt noch Voraussetzungen für die Zuteilung eines roten Kennzeichens, die erfüllt sein müssen:

  • Die Verwendung des Händlerkennzeichens nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
  • Das rote Kennzeichen wird nur Kfz-Händlern, Kfz-Herstellern und Kfz-Werkstätten zugeteilt
  • Eine positive Zuverlässigkeitsprüfung (dafür sind die oben genannten Unterlagen erforderlich)

Nach erfolgter positiver Zuverlässigkeitsprüfung erhalten Sie üblicherweise zunächst nur eine befristete Zuteilung des roten 06er Kennzeichens. Sie erhalten durch Ihre Zulassungstelle üblicherweise zwei Kennzeichenschilder, ein rotes Fahrzeugscheinheft (alle mit dem roten Kennzeichen gefahrenen Fahrzeuge sind hier einzutragen und vom Inhaber der roten Händlerkennzeichen zu unterzeichnen; außerdem wird die Verkehrssicherheit der Fahrzeugen mit dieser Unterzeichnung bestätigt) und ein Fahrtenbuch (jede einzelne Fahrt ist hier einzutragen).

Bitte beachten Sie auch folgendes:

  • Das zugeteilte Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
  • Das Kennzeichen darf nur zu den gesetzlich zulässigen Zwecken (Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten) im Zusammenhang mit dem angegebenen Gewerbe genutzt werden.
  • Das Kennzeichen darf nicht verliehen oder vermietet werden; es darf nur in Ihrem eigenen Betrieb und nicht privat eingesetzt werden.
  • Das Kennzeichen darf an keinem bereits amtlich zugelassen Fahrzeug verwendet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen.