Rote Kennzeichen im Ausland

Rote Kennzeichen im Ausland

Dürfen deutsche rote Kennzeichen im Ausland verwendet werden?

Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Deutschland

Wenn man ein deutsches rotes Kennzeichen verwendet, um Kraftfahrzeuge aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, dann ist das verboten.

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist – wie in Deutschland auch – im Ausland gesetzlich geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen kann man nicht dadurch übergehen, indem man ein rotes Kennzeichen aus Deutschland an ein ausländisches Kraftfahrzeug im Ausland hängt.

Wenn man dies dennoch macht, dann nimmt man eine unzulässige Fernzulassung vor, um Fahrzeuge aus dem Ausland nach Deutschland zu verbringen.

So erklären dies auch die Zulassungsstellen in Deutschland, siehe hier exemplarisch das „Merkblatt“ (pdf-Link, abgerufen am 08.03.2022) der Stadt Leverkusen.

Siehe auch hier das Verwaltungsgericht Gera.

Ausfuhr / Export von Kraftfahrzeugen

Der Landkreis Harburg (hier der Link zur Seite) informiert in einem „Merkblatt für die Nutzung eines roten Kennzeichens“ (pdf-Link, abgerufen am 05.02.2020, Stand 09/2014) über die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ins Ausland: „Für die Ausfuhr (Export) von Fahrzeugen sind Ausfuhrkennzeichen („Exportkennzeichen“) vorgesehen.“ Das gleiche meint der ADAC, siehe hier. Soll das Kraftfahrzeug also dauerhaft im Ausland verbleiben, dann sind für die Überführung ins Ausland Ausfuhrkennzeichen vorgesehen.

Überführung eines Kfz ins Ausland - ist das mit roten Kennzeichen erlaubt?

Lesen Sie bei Interesse den Fall (klick hier) des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V., entnommen aus der Zeitschrift FahrSchulPraxis,  Ausgabe April 2012, Seite 199.

Sonstige Fahrten ins Ausland

Die Stadt Leverkusen schreibt in ihrem „Merkblatt“ (pdf-Link, abgerufen am 05.02.2020) auf ihrer Seite folgendes über Fahrten ins Ausland mit dem roten Kennzeichen:

„Grundsätzlich ist die Nutzung des Kennzeichens im Ausland gestattet. Der Fahrtantritt muss jedoch in Deutschland erfolgen. Das bedeutet: Fahrten vom Bundesgebiet ins Ausland sind zulässig. Fahrten aus dem Ausland ins Bundesgebiet jedoch nicht. Die Zulassungsstelle übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass das rote Kennzeichen im Ausland anerkannt wird. Die Inhaberin, beziehungsweise der Inhaber sollte sich daher im Vorfeld bei der entsprechenden Botschaft oder Konsulat informieren, ob rote Kennzeichen in dem jeweiligen Ausland anerkannt werden.“

Es ist also möglich, dass Kraftfahrzeuge mit einem deutschen roten Kennzeichen im Ausland angehalten werden, dass Bussgelder verhängt werden oder sogar, dass das Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen stillgelegt, die Weiterfahrt untersagt und / oder das Fahrzeug beschlagnahmt wird.

Der Kreis Altenkirchen teilt dazu im „Merkblatt über die Zuteilung, Verwendung und Nachweisführung der roten Kennzeichen“ (pdf-Link, abgerufen am 05.02.2020) auf seiner Seite mit:

„Fahrten mit roten Kennzeichen sind innerhalb der EU möglich, wenn der Zielstaat dies zulässt. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Fahrt Informationen über alle Staaten, die befahren werden sollen, bezüglich der Verwendung solcher Kennzeichen einzuholen. Eine Aufstellung, in welchen Staaten und unter welchen Voraussetzungen solche Fahrten zulässig sind, ist derzeit leider nicht verfügbar, die Bestimmungen sind auch einem ständigen Wandel unterworfen, aktuelle Auskunft kann nur die jeweilige Auslandsvertretung des betroffenen Landes geben. In vielen Nicht-EU-Staaten werden deutsche rote Kennzeichen nicht anerkannt, dies kann bis zur (dauerhaften) Beschlagnahme des verwendeten Kraftfahrzeugs führen. Nähere Auskünfte erteilen zum Teil die Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat) des jeweiligen Staates.“

Unser Ratschlag - rechtzeitig informieren

  1. Bitte informieren Sie sich, ob Sie im Ausland mit roten Kennzeichen verkehrsrechtlich unterwegs sein dürfen, d.h. ob das deutsche rote Kennzeichen im Ausland anerkannt wird. Prüfen Sie dies rechtzeitig vor der Fahrt.
  2. Bitte informieren Sie sich, ob Sie im Ausland Versicherungsschutz für Ihr rotes Kennzeichen haben. Nicht jede Versicherungsgesellschaft gewährt Versicherungsschutz im Ausland für ein rotes Kennzeichen. Prüfen Sie dies rechtzeitig vor der Fahrt.

Stand: 05.05.2020 | Haben Sie Fragen zum roten Kennzeichen, die wir Ihnen beantworten können? Schreiben Sie uns eine Email.
Mehr Informationen zu roten Kennzeichen finden Sie hier bei Fragen & Antworten

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