Schutzbrief für rote Kennzeichen

Einen Schutzbrief für rote Kennzeichen für Kfz-Betriebe bieten wir exklusiv an.

89,- Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer

Was ist versichert?

Schutzbrief für rote KennzeichenSchutzbrief für rote Kennzeichen bei Panne oder Unfall

Unser Schutzbrief gilt nur für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und nur innerhalb von Deutschland. Hier die Leistungen der Versicherungsgesellschaft im Überblick:

Der Schutzbrief gilt bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeuges oder bei Erkrankung des Fahrers. In diesen Fällen organisiert der Versicherer die unten aufgeführten Serviceleistungen für Sie bzw. übernimmt die Kosten dafür. Der Schutzbrief gilt in Deutschland.

Wenn das versicherte Fahrzeug durch Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit ist, gestohlen wurde oder wenn der versicherte Fahrer erkrankt ist, erbringen wir folgende Leistungen (Organisation und Kostenübernahme). Die Leistungen gelten für Fahrer und Mitfahrer des versicherten Fahrzeugs.

Es gelten die Bedingungen des Versicherers. Änderungen beim Schutzbrief für rote Kennzeichen sind möglich.

Schadensfall am Firmensitz

  • Pannen- und Unfallhilfe bis 110 Euro; bei Organisation durch die Versicherungsgesellschaft insgesamt bis 200 Euro für Pannen- und Unfallhilfe und Abschleppen
  • Abschleppen bis 160 Euro; bei Organisation durch die Versicherungsgesellschaft insgesamt bis 200 Euro für Pannen- und Unfallhilfe und Abschleppen
  • Bergen; ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen, bergen wir es
  • Mietwagen bis 52 Euro pro Tag; bei Panne max. 2 Tage, nach Unfall oder Diebstahl max. 7 Tage

Schadensfall mindestens 50 km vom Firmensitz entfernt

  • Weiter-/Rückfahrtservice: Wir organisieren die Rückreise per Bahn 2. Klasse oder Flug in der economy class zu Ihrem Firmensitz und für eine Person wieder zurück zur Reparaturwerkstatt am Schadensort. Oder die Weiterreise zum Zielort sowie die Rückreise vom Zielort zur Reparaturwerkstatt am Schadensort.
  • Übernachtung: max. 50 Euro p. P. und Nacht für bis zu 3 Nächte, sofern die Reparatur solange dauert.
  • Mietwagen: bis 52 Euro pro Tag und bis die Reparatur abgeschlossen ist, maximal 7 Tage.
  • Unterstellung des Fahrzeugs: bis max. 2 Wochen – jedoch nicht bei einem Totalschaden.
  • Ersatzfahrer: Wir stellen einen Ersatzfahrer, wenn der Fahrer auf einer Reise erkrankt und keiner der Mitreisenden das versicherte Fahrzeug zurückfahren kann. Wenn Sie die Rückreise selber organisieren, zahlen wir bis zu 0,26 Euro pro km für die einfache Strecke.
  • Taxiservice: bis 26 Euro.

Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert?

Wir leisten nicht, wenn

  • das Schadensereignis durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Erdbeben, Kernenergie, eine Erkrankung/Verletzung, die innerhalb von 3 Monaten vor Reisebeginn erstmalig oder wiederholt aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde;
  • das Schadensereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnisse zu kürzen;
  • der Fahrer ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis gefahren ist oder an Fahrveranstaltungen (z. B. Rennen) teilgenommen hat;
  • das Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder Vermietung verwendet wurde; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn laut Versicherungsschein Selbstfahrervermietfahrzeuge bzw. Taxen versichert sind.
  • Weiter besteht kein Versicherungsschutz für:
    • Fahrzeuge, die während des Eintritts des Versicherungsfalls lebende Tiere transportieren,
    • Schäden an Kühlsystemen oder Hebevorrichtungen,
    • Kosten, die bei einer Umladung auf ein anderes Fahrzeug anfallen.

Der Schutzbrief leistet nicht für Reparaturkosten oder Ersatzteile für das Pannen-/Unfallfahrzeug. Ebenso auch kein Kosten, die durch Behandlungen bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus entstehen. Unser Schutzbrief gilt nur für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und nur innerhalb von Deutschland.

Üblicherweise kommt vom Autohändler der Einwand, er sei ja „im Automobilclub“. Die Automobilclubs schleppen aber grundsätzlich keine Fahrzeuge mit roten Kennzeichen ab. Beispielsweise hier die Bedingungen eines großen Automobilclubs in Deutschland;

Bedingung 4. Welche Fahrzeuge sind geschützt?,  Absatz e): „Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen Personenbeförderungen außer Taxis, Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung).“

Ein anderer Verkehrsclub hat die Regelung

3.3: „Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte oder sichergestellte Fahrzeuge, Fahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung eingesetzt werden, sowie Fahrzeuge mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (Probe- und Überführungsfahrten) und nicht zugelassene Fahrzeuge.“

Sie möchten einen Schutzbrief für rote Kennzeichen abschließen?
Wir senden Ihnen gerne die notwendigen Unterlagen zu! Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 06403 60999-0

Hier finden Sie weitere Informationen.