Rechtschutzversicherung
Das Kostenrisiko bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über zwei Instanzen ist bei Zivilprozessen erheblich und in den letzten Jahren beständig angestiegen. Auch Bußgeldverfahren oder Strafprozesse verschlingen hohe Summen. Für Kfz-Betriebe bieten wir umfassende Rechtschutzpakete mit einem Privatrechtschutz an.
Firmenrechtschutz (Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz) inkl. SpezialStrafRechtsschutz (SSR) inkl. Haus & Grundbesitzerechtschutz und telefonischer Erstberatung durch Rechtsanwälte.
Wenn Sie keinen Mitarbeiter haben, kostet dieser Versicherungsschutz
- 376,- Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer.
Bei einem bis zu drei Mitarbeitern kostet dieser Versicherungsschutz
- 410,- Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer.
Bei einer Mitarbeiteranzahl von vier bis zu sechs Mitarbeitern kostet unser Rechtschutz
- 550,- Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer.
Selbstbeteiligung je Schaden 150 Euro.
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Rufen Sie uns an. Wir machen Ihnen ein Angebot.
Telefon 06403-60999-30 oder Email info@roteskennzeichen.de
Telefax 06403-60999-50
Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand Januar 2010.
Rechtsschutz für Selbstständige
Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28 B Absatz 7 ARB 2007)
Wer ist geschützt?
a) Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer bzw. als Inhaber eines Gewerbebetriebes, als freiberuflich Tätiger oder als sonstiger Selbstständiger im beruflichen Bereich. Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie (nicht im Arbeits-Rechtsschutz).
b) Für Sie und ggf. Ihren Ehepartner (bzw. den mitversicherten Lebenspartner) und die minderjährigen Kinder besteht Versicherungsschutz
- im privaten Bereich
- im beruflichen Bereich für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten
- im Verkehrsbereich
- als Eigentümer und Halter aller auf den Versicherungsnehmer und die oben unter b) genannten Personen zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
- als Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
- als Fahrer und Insasse von Fahrzeugen
Die volljährigen, unverheirateten Kinder sind im beruflichen Bereich für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im privaten Bereich sowie im Verkehrsbereich als Fahrer fremder Fahrzeuge mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Im Verkehrsbereich mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Fahrzeuge. Sie sind als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter der selbst bewohnten Wohnung bzw. des selbst bewohnten Einfamilienhauses im Inland geschützt. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter des gewerblich selbst genutzten Objektes im Inland.
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt für Sie im Rechtsschutzfall:
- die Anwalts- und Gerichtskosten
- die Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren
- die Kosten für ein technisches Gutachten, wenn es bei Kauf, Verkauf oder Reparatur Ihres Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers Streitigkeiten gibt
- die Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige
(nach § 1 Absatz 1 a) Annex-SSR 2007 als Ergänzung zum PBV-RS für Selbstständige nach § 28 ARB 2007)
Wer ist geschützt?
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer bzw. die genannte(n) Person(en) im beruflichen Bereich. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Wie sind Sie geschützt?
Der Versicherungsschutz umfaßt Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen. Nach Rechtskraft sind Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art eingeschlossen. Bei nur vorsätzlich begehbaren Straftaten besteht Versicherungsschutz, soweit der Versicherungsnehmer bzw. die im Versicherungsschein genannte Person selbst betroffen ist oder der Rechtsschutzgewährung zustimmt und kein Verbrechen vorgeworfen wird. Wird rechtskräftig festgestellt, daß der Versicherte die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat. Als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. eines disziplinar- und standesrechtlichen Verfahrens oder die Aufforderung zur Zeugenaussage.
