Betriebshaftpflicht für Kfz-Betriebe

Betriebshaftpflicht für einen Kfz-Betrieb

Wozu benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflicht für Kfz-Betriebe schützt den Unternehmer (Sie als Inhaber Ihrer Kfz-Werkstatt) vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem die Betriebshaftpflichtversicherung

  • eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder
  • unberechtigte Ansprüche ablehnt oder
  • berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Ein Schadenfall für die Betriebshaftpflichtversicherung aus der Praxis:

Im Juni 2011 stürzt eine Rentnerin in einem Autohaus über eine abgeflachte Parkettfläche und erleidet eine komplizierte Fraktur am rechten Oberschenkelhalsknochen, der operiert werden muss. Die Geschädigte verlangt im Nachgang vom Autohaus insgesamt eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro. (Süddeutsche, 27.05.2015)

Sollten Sie als Gewerbetreibender einem Dritten (also beispielsweise einem Kunden) einen Schaden zufügen oder der Dritte behauptet, einen Schaden erlitten zu haben, dann wird Ihre Betriebshaftpflichtversicherung folgendes tun:

Sie wird den Schadensfall prüfen und anschließend entweder

  • Zahlungen leisten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche oder
  • versuchen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

"Auch Kfz-Händler benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung - wir empfehlen das auf jeden Fall."

Weitere Schadenbeispiele für die Betriebshaftpflicht:
a) Auf dem Betriebsgelände wurde im Winter nicht oft genug gestreut. Ein Kunde rutscht infolgedessen auf Glatteis aus und verletzt sich.
b) Einem Kunden wird von einem Mitarbeiter auf die Schulter getippt, da er wegen des Werkstattlärms auf Ansprache nicht reagierte. Dabei hinterlassen die schwarzöligen Finger Abdrücke auf dem hellen Sakko des Kunden, die auch eine Reinigung nicht entfernen kann.
c) Ein Kunde stolpert über ein liegengelassenes Werkzeug und verletzt sich deswegen bei einem Sturz.

Das darf nicht fehlen

Zusatzhaftpflichtversicherung für das Kfz-Handwerk

Wichtig ist die Zusatzhaftpflicht für das Kfz-Handwerk, denn Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in „normalen“ Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Da eine Kfz-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für diesen wichtigen Einschluss muss somit eine Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden.

Zwei Schadenfälle für die Zusatzhaftpflichtversicherung aus der Praxis:

a) Der Geselle soll eine neue Windschutzscheibe einsetzen und verursacht beim Einsetzen aufgrund Unachtsamkeit einen Kratzer am Kotflügel des Kundenfahrzeugs. Der Kotflügel des Kundenfahrzeugs muss deswegen neu lackiert werden.

b) Infolge eines fehlerhaften Ölwechsels wird der Motor eines Kundenfahrzeugs schwer beschädigt.

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung versichert Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen. Die Umwelthaftpflichtversicherung ist üblicherweise in der Betriebshaftpflichtversicherung integriert.
Ein Umweltschaden liegt vor, wenn sich ein Schadenereignis nicht direkt und unmittelbar auswirkt, sondern sich über die sogenannten Umweltpfade Boden, Luft oder Wasser ausbreitet. Wird beispielsweise durch ein Feuer im gemieteten Betriebsraum auch das nicht mehr zum Betrieb gehörende, darüber liegende Stockwerk beschädigt, so handelt es sich um einen Schaden aus der Betriebshaftpflicht. Breiten sich jedoch Rußpartikel aus diesem Feuer in der Nachbarschaft aus und beschädigen dort eine frisch gestrichene Fläche, ist dies ein Schaden aus der Umwelthaftpflicht.

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadensversicherung versichert den Umweltschaden, bzw. die gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen, Gewässern und des Bodens.
Die Umweltschadenversicherung erstreckt sich mit ihrem Leistungsumfang, abhängig vom vereinbarten Baustein, auf die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen infolge eines Umweltschadens. Der Schaden muss direkt durch die Tätigkeit eines Betriebs entstanden sein, bzw. muss dieser die unmittelbarer Gefahr für den Umweltschaden verursacht haben.

Stand: 26.05.2020 | Haben Sie Fragen, die wir Ihnen beantworten können? Schreiben Sie uns eine Email.
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